Das Amtsgericht (AG) Bad Hersfeld hat erstmalig entschieden, dass ein WhatsApp-Nutzer aufgrund der automatischen Datenübermittlung seines Messengers einen Rechtsverstoß begeht. In dem verhandelten Fall es sich aber um einen sehr speziellen Sorgerechtsstreit, in dem die Mutter des minderjährigen Whatsapp-Nutzers verurteilt wurde.
Technischer Hintergrund zu Whatsapp
Wer WhatsApp nutzt, gibt die Telefonnummern aller seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiter. Unabhängig davon, ob die Besitzer der weitergegebenen Telefonnummern Whatsapp selbst nutzen oder nicht. Das ist ärgerlich, doch unvermeidbar, wenn man Whatsapp verwenden will. Dieser laxe Umgang mit dem Datenschutz wird noch dadurch verschärft, dass Whatsapp die Daten an den Mutterkonzern Facebook weitergibt. Die EU hat deswegen erst kürzlich ein Strafgeld gegen Facebook verhängt.
Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat diese gängige Praxis jetzt in einem konkreten Fall als illegal beurteilt. Da die Inhaber der weitergegebenen Telefonnummern vor der Weitergabe nicht nach ihrer Zustimmung gefragt werden. In dem konkreten Fall ging es um einen 10 Jahre alten Jungen, der Whatsapp auf seinem Smartphone übermäßig und fast schon suchtartig verwendet hat. Das Amtsgericht verurteilte dessen Mutter unter anderem dazu „von jedem einzelnen Kontakt im Smartphone-Adressbuch ihres Sohnes eine schriftliche Einwilligung vorzulegen, ob diese Personen damit einverstanden sind, dass ihr Sohn in dem Adressbuch seines Smartphones die Telefonnummer und den Namen – wenn ja, in welcher Form (Pseudonym, Kürzel oder aber Vor- oder/und Nachname als Klardatum) – der jeweiligen Person speichert und dass die Daten von dort dann regelmäßig über die von ihrem Sohn gleichzeitig genutzte Applikation “WhatsApp” an den Betreiber WhatsApp Inc. in Kalifornien/USA übertragen / hochgeladen werden, wo diese Daten zu vielfältigen Zwecken des Betreibers laut dessen Nutzungsbedingungen frei weiter verwendet werden könne“. (Urt. v. 20.03.2017, Az. F 111/17 EASO).
Eltern haften für ihre Kinder
Das Gerichte stellte außerdem fest: “Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst “WhatsApp”, trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.” Zudem muss die Mutter regelmäßig daraufhin überprüfen, ob neue Kontakte dazu gekommen sind und von diesen ebenfalls wieder die schriftliche Zustimmung einholen. Das gesamte Urteil in diesem Sorgerechtsstreit können Sie hier nachlesen.
Folgen des Urteils für alle Whatsappnutzer und Eltern
Faktisch handeln damit alle Whatsappnutzer illegal – denn wer holt schon vor der Installation von Whatsapp auf seinem Smartphone die schriftliche Einverständniserklärung von allen seinen Telefonkontakten zur Weitergabe der Telefonnummer ein? Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke zwingt Whatsapp die Nutzer damit zu Rechtsverletzungen: „Durch die automatische Weitergabe der Daten verletzt jeder WhatApp-Nutzer das Recht der Kontakte auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Dieser Rechtsverstoß geschieht Solmecke zufolge zumindest fahrlässig, wenn man fortlaufend den Dienst nutzt, ohne sich dessen AGB durchzulesen. Das Persönlichkeitsrecht wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt. Daher können Whatsapp-Nutzer zur Unterlassung aufgefordert werden. Und daraus können Solmecke zufolge „hohe Abmahnkosten auf jeden WhatsApp-Nutzer zukommen. Theoretisch kann es sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen.“
Abmahnwelle? Wohl eher nicht!
Das Urteil eines Amtsgerichts ist zwar nicht bindend für andere Gerichte. Hat aber laut Solmecke durchaus Signalwirkung. Theoretisch droht damit nun eine Abmahnwelle für WhatsApp-Nutzer. Wobei es in der Praxis jetzt kaum dazu kommen dürfte, dass sich Verwandte und Freunde gegenseitig abmahnen. Solmecke weist außerdem darauf hin, dass man sich als abmahnender WhatsApp-Nutzer selbst in die Gefahr begibt, wiederum von dem anderen Nutzern abgemahnt zu werden. Und wer Whatsapp selbst nicht nutzt, weiß wiederum unter Umständen gar nicht, dass seine Freunde und Bekannten seine Telefonnummer an Whatsapp übermitteln. Wer trotzdem unbedingt abmahnen will, müsste jetzt „gegen jede einzelne Person vorgehen, der man jemals seine Nummer gegeben hat, ohne zu wissen, ob sie WhatsApp nutzt.“ All das spricht gegen eine kommende Abmahnwelle. Solmecke hält es aber für denkbar, dass Verbraucherschutzverbände Whatsapp jetzt direkt verklagen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bereits Ende Januar eine Klage gegen die Praxis der Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
So schützen Sie sich vor einer Abmahnung
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das schriftliche Einverständnis aller Ihrer Kontakte zur Weitergabe der Telefonnummern einholen. Weigert sich ein Kontakt, so müssen Sie diesen Nutzer aus Ihrer eigenen Adressliste löschen. Alternative: Nutzen Sie einen anderen Messengerdienst wie zum Beispiel Threema. Und löschen Sie nicht nur die App Whatsapp auf Ihrem Smartphone, sondern ihr komplettes Whatsapp-Konto.