Wirtschaft

"Banken handeln rechtswidrig" Strafzinsen erreichen Privatkunden

109170693.jpg

(Foto: picture alliance/dpa)

Deutsche Sparer sehen kargen Zeiten entgegen: Schon rund 40 Banken verlangen von Privatkunden Strafzinsen. Laut Medienberichten dürfte das erst der Anfang eines Dammbruchs sein. Verbraucherschützer halten Negativzinsen für rechtswidrig. Schließlich zahlen die Kunden bereits Kontogebühren.

Auf deutsche Sparer kommt eine Welle von Negativzinsen zu. 39 Geldinstitute in Deutschland verlangen bereits Negativzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten von ihren Privatkunden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe und zitieren eine Untersuchung des Verbraucherportals Biallo. Dabei hätten 15 Institute die Zinssätze auf das EZB-Niveau von 0,5 Prozent angehoben - nach vorher 0,4 Prozent. Die Zinsen werden laut Aufstellung in der Regel erst ab Einlagen von 100.000 Euro erhoben, manche Institute fangen bei Summen ab 500.000 Euro oder einer Million Euro an. Die darunterliegende Summe gilt als Freibetrag.

Auch die erste Volksbank erhebt inzwischen negative Sparzinsen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete, die Volksbank Mittlerer Schwarzwald führe den Zins in Höhe von 0,5 Prozent auf Guthaben ab 250.000 Euro ein. Zuvor war ein Schreiben des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) an seine Mitgliedsunternehmen öffentlich geworden, in dem rechtliche und organisatorische Ratschläge für die Einführung von Negativzinsen in vier Schritten gegeben wurden.

"Die Ereignisse überschlagen sich im Moment", zitiert die FAZ das Internetportal Verivox, das laufend die Preisverzeichnisse der Kreditinstitute im Internet auf neue Negativzinsen hin absucht. Neben der Schwarzwaldbank berichteten Marktbeobachter dort allein am Freitag von weiteren zwei Volksbanken mit neuen Negativzins-Regelungen. Zuletzt hatte auch die Deutsche Bank ihre Kunden darauf vorbereitet, dass es Negativzinsen für Privatkunden geben könnte.

Gerichtsurteil: Sparer dürfen nicht zweifach abkassiert werden

Dieser Umgang mit Privatkunden dürfte künftig die Justiz beschäftigen. Verbraucherschützer schätzen die Strafzinsen für Privatkunden nämlich als rechtswidrig ein. "Banken, die Kontogebühren verlangen, dürfen gar keine Negativzinsen für Guthaben verlangen", sagte Kay Görner, Rechtsreferent bei den Marktwächtern der Verbraucherzentrale in Sachsen, den Funke-Zeitungen. Er berief sich dabei auf ein Urteil, das die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Tübingen vor einem Jahr rechtskräftig durchgesetzt hatten (Az: 4 O 225/17).

"Negativzinsen sind aus unserer Sicht unzulässig, da die Verbraucher sonst zwei Mal für die Verwahrung ihres Geldes bezahlen müssten: Über die Kontogebühr und über die Negativzinsen, die als Verwahrentgelte bezeichnet werden", wurde Görner zitiert. In dem Urteil hatte das Landgericht Tübingen entschieden, dass das Entgelt für die Einlagenverwahrung - ein anderer Begriff für Strafzinsen - bei einem Girokonto mit Kontoführungsgebühr nicht erlaubt ist.

Die Strafzinsen für Sparvermögen sind unter anderem eine Folge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese hatte den Leitzins in der Eurozone auf null Prozent gesenkt. Zugleich verlangt die EZB von den Geldinstituten einen Zinssatz von 0,5 Prozent, wenn diese Geld bei der EZB parken. Diese Kosten wollen Banken und Sparkassen an ihre Kunden weiterreichen. Im Geschäftskundenbereich verlangen deshalb sogar inzwischen 130 Banken Strafzinsen, berichteten FAZ und die Funke-Zeitungen mit Verweis auf die Internetplattform Biallo.

Quelle: ntv.de, mau

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen